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Whistleblowing

Gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, hat die Résidence des Ardennes ein spezielles Meldeverfahren für Hinweisgeber (Whistleblower) eingerichtet.

Hierfür hat die Résidence des Ardennes in Zusammenarbeit mit SEEZAM einen sicheren und vertraulichen Meldekanal eingerichtet. Dieser gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und ermöglicht auf Wunsch auch eine anonyme Meldung.

Über den folgenden Link können Hinweisgeber Verstöße gegen nationales oder europäisches Recht melden, sofern diese im Zusammenhang mit den beruflichen Tätigkeiten der Résidence des Ardennes stehen: Meldekanal 

Die Résidence des Ardennes verpflichtet sich, Hinweisgeber zu schützen und eingegangene Meldungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Fristen zu bearbeiten. Insbesondere erhalten Hinweisgeber innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang ihrer Meldung eine Empfangsbestätigung. Sie werden anschließend über die aufgrund ihrer Meldung getroffenen Maßnahmen und die Ergebnisse der Untersuchung informiert.

Wichtig: Der Meldekanal ist ausschließlich für Meldungen im Sinne des Gesetzes vom 16. Mai 2023 bestimmt. Er dient nicht als allgemeiner Kommunikationskanal für sonstige Beschwerden oder Anfragen.

Für andere Anliegen nutzen Sie bitte folgenden Link: Kontakt – Résidence des Ardennes